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Behördliche Kursanzeige nach BKrFQV: Pflichten und Ablauf
CUB3SOFT-Redaktion · Aktualisiert am 3. Juni 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.
Wer als anerkannte Ausbildungsstätte Berufskraftfahrer-Weiterbildungen durchführt, muss die Unterrichte der zuständigen Behörde vorab anzeigen. Diese behördliche Kursanzeige dient der Überwachung – und wird in der Praxis manchmal vergessen oder zu spät eingereicht. Dieser Ratgeber zeigt, was hineingehört und worauf Sie achten sollten.
Was ist die behördliche Kursanzeige?
Die behördliche Kursanzeige ist die vorherige Mitteilung einer geplanten Unterrichtseinheit an die zuständige Behörde. Sie ermöglicht es der Aufsicht, die Durchführung der Weiterbildung zu überwachen. Grundlage ist die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzgebung (BKrFQG/BKrFQV).
Welche Angaben gehören hinein?
- Ausbildungsstätte mit Anschrift und Anerkennungsdaten
- Ort des Unterrichts (Schulungsraum/Adresse)
- Datum sowie Beginn- und Endzeit der Unterrichtseinheiten
- Unterrichtsinhalte bzw. behandelte Kenntnisbereiche nach Anlage 1 BKrFQV
- Verantwortliche Lehrkraft / Unterrichtsleitung
An wen und bis wann?
Empfänger ist die für die Ausbildungsstätte zuständige Behörde – in der Regel die jeweilige Landesbehörde. Die Durchführung ist rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn anzuzeigen; in der Praxis sind das häufig mehrere Werktage bis eine Woche im Voraus. Die genaue Frist und Form gibt Ihre zuständige Landesbehörde vor – prüfen Sie diese für Ihr Bundesland, da es Unterschiede geben kann.
Häufige Stolperfallen
- Die Anzeige geht zu spät raus, weil die Frist im Tagesgeschäft untergeht.
- Angaben sind unvollständig (z. B. fehlende Kenntnisbereiche oder Lehrkraft).
- Die Aufbewahrung der Unterlagen für die spätere Überprüfung wird vernachlässigt.
Wie CUB3SYS die Kursanzeige vereinfacht
CUB3SYS erstellt die behördliche Anzeige vorbefüllt aus den Kursdaten – mit Ort, Zeiten, Kenntnisbereichen und verantwortlicher Lehrkraft – und versendet sie per E-Mail an die hinterlegte Behörde. Eine Fristerinnerung vor Kursbeginn sorgt dafür, dass keine Anzeige durchrutscht. So bleibt die Dokumentation lückenlos und prüfungssicher.
Häufige Fragen
Was ist die behördliche Kursanzeige nach BKrFQV?
Anerkannte Ausbildungsstätten zeigen die Durchführung eines Unterrichts der zuständigen Behörde vorab an. Die Anzeige dient der Überwachung der Weiterbildung und enthält Ort, Datum, Uhrzeiten, die behandelten Kenntnisbereiche und die verantwortliche Lehrkraft.
An wen geht die Kursanzeige?
Die Anzeige geht an die für die Ausbildungsstätte zuständige Behörde – in der Regel die jeweilige Landesbehörde. Form und genaue Frist legt die zuständige Behörde fest.
Welche Frist gilt für die Kursanzeige?
Die Durchführung ist rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn anzuzeigen – häufig mehrere Werktage bis eine Woche im Voraus. Die genaue Frist gibt die zuständige Landesbehörde vor; sie sollte für das eigene Bundesland geprüft werden.
Quellen: Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und -Verordnung (BKrFQV) – nachzulesen unter gesetze-im-internet.de; die konkreten Anforderungen Ihrer zuständigen Landesbehörde. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.