Verständliche Erklärungen rund um die Berufskraftfahrer-Weiterbildung – von der KBA-Meldung bis zur Weiterbildungspflicht.
Die Weiterbildung von Berufskraftfahrern ist in Deutschland gesetzlich geregelt – vom Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) über die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) bis zur elektronischen Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Für Ausbildungsstätten, Fahrschulen und Bildungsträger heißt das: Kursanzeigen, Kenntnisbereiche, Teilnahmebescheinigungen und die KBA-Sammelmeldung müssen korrekt und fristgerecht laufen.
Das Thema gewinnt an Dringlichkeit: In Deutschland fehlen laut Branchenverband BGL über 70.000 Lkw-Fahrer (Stand 2026), rund 39 % der aktiven Fahrer sind 55 Jahre oder älter (Quellen: eurotransport.de/BGL, Verkehrsrundschau). Reibungslose Weiterbildung und lückenlose Qualifikationsnachweise sind damit nicht nur Pflicht, sondern ein Wettbewerbsfaktor für jeden Betrieb.
In diesem Ratgeber erklären wir die wichtigsten Themen der BKF-Weiterbildung verständlich und mit Bezug auf die gesetzlichen Grundlagen – kompakt für die Praxis. Die folgenden Leitfäden vertiefen jeweils ein Thema.
Die BKF-Weiterbildung ist die gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Weiterbildung für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG). Sie umfasst 35 Unterrichtseinheiten innerhalb eines 5-Jahres-Zyklus und wird mit der Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert.
Die Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, üblicherweise in fünf Modulen. Sie muss innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen und danach fortlaufend wiederholt werden.
Nach jeder abgeschlossenen Weiterbildung meldet die Ausbildungsstätte die Teilnehmenden elektronisch an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Meldung erfolgt als XML-Sammeldatei.
Die Schlüsselzahl 95 ist der Nachweis der abgeschlossenen Grundqualifikation oder Weiterbildung. Sie wird im Führerschein hinter den betroffenen Fahrerlaubnisklassen eingetragen und ist maximal fünf Jahre gültig.
Die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) regelt Inhalte und Ablauf von Grundqualifikation und Weiterbildung für gewerbliche Fahrerinnen und Fahrer von Lkw (ab Klasse C) und Bus (Klasse D). Die drei Kenntnisbereiche nach §4 BKrFQV strukturieren die Weiterbildungsinhalte.
CUB3SYS setzt all das in der Praxis um – von der KBA-Meldung bis zum Weiterbildungs-Tracking.
CUB3SYS entdecken